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Seelenmelodie

Carina Hahn

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Seelenmelodie Psychologische Beratung & Spirituelle Transformation Carina Hahn ist ein Einzelunternehmen. Frau Carina Hahn ist Psychologin (M. Sc.), achtsamkeitsbasierte Systemische Beraterin (SG) und energetische Gesundheitsberaterin. Sie bietet freiberuflich Psychologische Beratung und spirituelle Begleitung/ Energiearbeit an. Vertragspartner sind Frau Carina Hahn und der Klient/ die Klientin, der/ die die Psychologische Beratung und/ oder spirituelle Begleitung/ Energiearbeit bei Frau Hahn aufnehmen möchte.

  1. Allgemeines

1.1 Beratungen werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Klienten/ der Klientin haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für Beratungen/ Begleitungen, die von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin gemäß einem schriftlichen Beratungsvertrag erbracht werden.

1.3 Der Beratungsvertrag und die AGB bilden den die Parteien bindenden Vertrag (der „Vertrag“), der nur durch einen Vertragszusatz geändert werden kann. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen   anderslautenden   Vereinbarung     im     Beratungsvertrag     werden     alle     Unsicherheiten     oder     Widersprüche   zwischen   dem   Beratungsvertragsschreiben   und   den   AGB   zugunsten   Letzterer entschieden.

2. Beginn und Ende des Vertrags

2.1 Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und ggf. zeitlicher Beratungsumfang werden   im   Beratungsvertrag festgelegt.

2.2 Wurde der Vertrag auf unbegrenzte Dauer geschlossen, kann jede Partei den Vertrag schriftlich jederzeit kündigen. Beratungspakete werden in der gebuchten Anzahl auch nach Kündigung erbracht und sind vollständig zu bezahlen.

2.3 Im Falle einer erheblichen vertraglichen Pflichtverletzung durch eine der Parteien kann die andere Partei den Vertrag von Rechts wegen außerordentlich kündigen.

2.4 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

2.4.1 wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

2.4.2 wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

2.4.3 wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, entsprechende Anträge bestehen und dieser auf Begehren von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin keine Vorauszahlungen leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

3. Leistungen der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin

3.1 Die Tätigkeit von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in Beratungsleistungen gegenüber dem Klienten/ der Klientin in der Form, dass die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin ihre psychologischen und beraterischen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der Beratung/ Begleitung anwendet. Die Psychologische Beratung soll den Klienten/ die Klientin bei der persönlichen Aufarbeitung, Überwindung und Vorbeugung von emotionalen und sozialen Krisen, Belastungen, Problemen und Konflikten oder bei Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung unterstützen. Das psychische Wohlbefinden und die Lebensqualität des Klienten/ der Klientin können dabei gesteigert werden. In der Psychologischen Beratung werden psychologische Methoden aus beraterischen und therapeutischen Ansätzen genutzt, um diesem Ziel zu dienen.

3.2 Die Tätigkeit von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin in der spirituellen Begleitung/ Energiearbeit besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in Beratungs-/ Begleitungsleistungen und Energiearbeit gegenüber dem Klienten/ der Klientin in der Form, dass die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin ihre beraterischen Kenntnisse und Fähigkeiten der Energiearbeit im Rahmen der Beratung/ Begleitung anwendet. Die spirituelle Begleitung/ Energiearbeit soll den Klienten/ die Klientin bei der Aufarbeitung, Überwindung und Vorbeugung von emotionalen und sozialen Belastungen, Krisen und Konflikten sowie seelischen und körperlichen Problemen unterstützen. Der Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung fällt hier ebenso hinein. In der Begleitung werden spirituell-energetische Methoden (z.B. Meditation, geistige Heilarbeit, Energiearbeit) genutzt, um diesem Ziel zu dienen.  

3.3 Ein konkreter Erfolg, so im Beratungsvertrag nicht anders vereinbart, wird weder geschuldet noch garantiert. Der Klient/ Die Klientin entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin empfohlenen oder mit der Psychologin/ Gesundheitsberaterin abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Klienten/ die Klientin begleitet.

3.4 Art und Umfang der von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Beratungsvertrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin den Klienten/ die Klientin hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Beratungsvertragserweiterung durch die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin auch dadurch, dass der Klient/ die Klientin die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

3.5 Die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin legt die vom Klienten/ von der Klientin mitgeteilten Information und Daten als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin nicht verpflichtet.

3.6 Die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin ist allein für die Sachkenntnis und die Verfügbarkeit des für die Leistungserbringung bestimmten Personals verantwortlich und behält sich das Recht vor, alle oder einen Teil der Leistungen an Dritte zu vergeben.

3.7 Die Psychologische Beratung stellt keine Heilkunde/ Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert dar, d.h. die Psychologin schuldet nicht die Feststellung, Heilung oder Linderung von psychischen Störungen mit Krankheitswert. Es werden keine Diagnosen gestellt. Die Psychologische Beratung ist keine Psychotherapie nach Psychotherapeutengesetz. Sie richtet sich an Personen mit Lebensproblemen und psychischen Belastungen.

3.8 Die spirituelle Begleitung/ Energiearbeit stellt keine Heilkunde/ keine Heilbehandlung dar. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen gegeben. Die spirituelle Begleitung/ Energiearbeit ersetzt nicht die Behandlung durch einen Arzt, einen Heilpraktiker oder einen psychologischen Psychotherapeuten. Die spirituelle Begleitung/ Energiearbeit dient der Verbindung mit sich selbst, der Harmonisierung von seelischen und energetischen Blockaden und der Aktivierung der Selbstheilungskräfte.

3.9 Die Psychologische Beratung oder spirituelle Begleitung/ Energiearbeit kann unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgen.

4. Beratungsstunden

4.1 Die Beratungs-/ Begleitungssitzungen umfassen jeweils 60 min. pro Sitzung.

4.2 Die für die Termine festgelegten Zeiten sind verbindlich. Erscheint der Klient/ die Klientin zu spät zum Termin, endet das Beratungsgespräch/ die Sitzung trotzdem zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt.

4.3 Zu Beginn des Beratungsprozesses der Psychologischen Beratung, je nach Anliegen auch bei der spirituellen Begleitung/ Energiearbeit, finden die Sitzungen in einem 1-2 – wöchigen Abstand statt, um eine vertrauensvolle Arbeitsbasis zu schaffen und tiefgreifend an der Problemstellung arbeiten zu können. Bei Wunsch können die Sitzungen nach gefestigter Arbeitsbasis individuell in einem größeren Abstand stattfinden.

4.4 Bei einer Nichtbezahlung der Leistung seitens des Klienten/ der Klientin entfällt der Anspruch auf die Beratungs-/ Begleitungsleistung.

4.5 Kann eine Beratungssitzung der Psychologischen Beratung oder spirituellen Begleitung/ Energiearbeit wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Beratungs-/ Begleitungsleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nach Wegfall des hindernden Ereignisses nachzuholen.

5. Vergütung

5.1 Die Leistungen von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin geltenden Stundensätzen berechnet und vergütet.

5.2 Die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin hat für Ihre Dienste einen Honoraranspruch und wendet die Kleinunternehmerreglung des § 19 UStG an.

5.3 Das Honorar beträgt

80, – Euro für 60 min. für Psychologische Beratung oder spirituelle Begleitung/ Energiearbeit online,

90, – Euro à 60 min. für das Erstgespräch/ die Erstsitzung persönlich sowie

100, – Euro à 60 min. für alle Folgegespräche/ Folgesitzungen persönlich.

5.4 Weiter kann ein Beratungspaket über jeweils vier Sitzungen Psychologische Beratung oder spirituelle Begleitung/ Energiearbeit online inklusive 10% Vergünstigung des ursprünglichen Stundenhonorars gebucht werden. Das Honorar beträgt hier 288, – Euro.

5.5 Das Honorar des Beratungspakets über vier Sitzungen Psychologische Beratung oder spirituelle Begleitung/ Energiearbeit persönlich beträgt 360, – Euro.

5.6 Das gesamte Honorar des jeweiligen Beratungspakets ist bei Buchung im Voraus vor dem ersten Termin der vier Sitzungen zu zahlen. Wird die Beratung/ Begleitung vor Abschluss der vier Sitzungen vorzeitig auf Wunsch des Klienten oder aus Gründen, die die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin nicht zu vertreten hat, beendet, ist eine Rückerstattung der Kosten an den Klienten/ die Klientin nicht möglich.

5.7 Ebenso kann ein Beratungspaket über zehn Sitzungen Psychologische Beratung oder spirituelle Begleitung/ Energiearbeit persönlich à 85, – Euro pro Sitzung gebucht werden. Der Klient/ Die Klientin kann wählen, ob er dieses Beratungspaket im Gesamtpreis à 850, – Euro im Voraus vor dem ersten Sitzungstermin bezahlen möchte oder in zwei Teilzahlungen im Voraus vor jeweils fünf Sitzungen (2 x 425, – Euro). Die zehn Sitzungen des Beratungspakets werden fest gebucht und können nicht vor Ablauf der zehn Sitzungen abgebrochen werden bzw. bei vorzeitigem Beratungsabbruch ist das Honorar der restlichen, nicht stattfindenden Sitzungen bis einschließlich zur 10. Sitzung zu begleichen. Schon getätigte Zahlungen können bei vorzeitigem Beratungsabbruch nicht rückerstattet werden.

5.8 Die Psychologische Beratung oder spirituelle Begleitung/ Energiearbeit kann auch in dem Format eines Beratungsspaziergangs gebucht werden. Der Beratungsspaziergang kann als Einzeltermin oder in einem Beratungsverlauf stattfinden. Das Honorar beträgt hier

80, – Euro à 60 min. Ersttermin/ Erstkontakt als Spaziergang,

90, – Euro à 60 min. für alle Folgetermine als Spaziergang,

110, – Euro à 90 min. Ersttermin/ Erstkontakt als Spaziergang,

120, – Euro à 90 min. für alle Folgetermine als Spaziergang.

5.9 Für Menschen in Arbeitslosigkeit, Empfänger von Sozialleistungen, Studenten/ Auszubildende o.ä. und Verdienende mit einem Bruttoeinkommen bis zu 2500,00 Euro im Monat kann bei vorhandenem Beratungskontingent ein vergünstigtes Honorar à 60 min. Psychologische Beratung oder spirituelle Begleitung/ Energiearbeit vereinbart werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin ist berechtigt, Nachweise für die Einkommenssituation zu verlangen.

5.10 Die Zahlungen an die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin sind grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

5.11 Eine Krankenkassenabrechnung ist grundsätzlich nicht möglich.

5.12 Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen, gestellt von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin, nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist.

5.13 Darüber hinaus kann die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin dem Klienten/ der Klientin entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

5.14 Ein ohne Absage nicht in Anspruch genommener Beratungstermin vonseiten des Klienten/ der Klientin, gilt als erbracht. Wenn der Klient/ die Klientin einen vereinbarten Beratungstermin/ eine Sitzung später als 24 Stunden vor Beginn des Termins absagt, ist er/ sie verpflichtet ein Ausfallhonorar in voller Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu bezahlen. Ein Nachweis einer unverschuldeten Nicht-Inanspruchnahme des Klienten/ der Klientin kann von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin verlangt werden. Bei gebuchten Beratungspaketen über vier Sitzungen wird das gesamte Honorar im Voraus bezahlt. Bei Beratungspaketen über zehn Sitzungen ist eine Gesamt- oder Teilzahlung im Voraus ebenso möglich. Ein Termin im Rahmen der vier bzw. zehn Sitzungen eines Beratungspakets, der später als 24 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt wird, gilt als erbracht. Ein Ersatztermin wird hierbei bei im Voraus getätigter Bezahlung des Pakets oder von Teilen des Pakets mit einem übrig geblieben Termin des Beratungspakets abgegolten oder muss neu mit entsprechendem Honorar gebucht werden.

5.15 Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Klienten/ von der Klientin zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Klienten/ der Klientin) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Stundensätzen von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin zu vergüten.

5.16 Ein Beratungstermin/ Eine Sitzung, der vonseiten der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin abgesagt wird, wird dem Klienten/ der Klientin nicht in Rechnung gestellt. Der Klient/ Die Klientin hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin. Die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin schuldet ebenso keine Angabe von Gründen zur Absage. Die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin ist nicht zu einer Ersatzberatung verpflichtet.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1 Eine Umsatzsteuer wird demnach nicht ausgewiesen.

6.2 Die Rechnungen von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin werden ohne Abzüge mit Zugang beim Klienten/ bei der Klientin binnen 5 Tagen fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Zugang der Rechnung auf das von der Psychologin angegebene Konto zu überweisen.

6.3 Es kann vereinbart werden, dass die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin während der Geltungsdauer des abgeschlossenen Beratungsvertrages zur Einziehung der ihr zustehenden Vergütung im Lastschrifteinzugsverfahren befugt ist.

6.4 Ist der Klient/ die Klientin Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin, nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.

6.5 Der Klient/ Die Klientin darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.

6.6 Die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin ist berechtigt, dem Klient/ der Klientin Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Klient/ Die Klientin erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin ausdrücklich einverstanden.

7. Rechte

7.1 Jede Partei behält das geistige Eigentum am Know-how und an den Methoden, die sie   bereits   vor   der   Verwendung   im Rahmen des Vertrags anwendete, sowie an daran vorgenommenen Verbesserungen und Ergänzungen.

8. Haftung

8.1 Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

8.2 Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

8.3 Die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin haftet soweit gesetzlich zulässig nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.

8.4 Die Haftung von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Klienten/ der Klientin zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Klienten/ die Klientin nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin gerügt wurden.

8.5 Sollte eine Vertragspflichtverletzung durch die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin gerichtlich festgestellt werden, ist die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin bereit, den Klienten/ die Klientin zu entschädigen; dies gilt nur für erlittene, nachgewiesene unmittelbare Schäden, die direkt und ausschließlich mit besagter Verletzung in Zusammenhang stehen, unter Ausschluss insbesondere künftiger oder indirekter Schäden, Umsatz- oder Gewinneinbußen, Datenverlust, Image- oder Reputationsschäden. Vorbehaltlich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin beschränkt sich in jedem Fall der Gesamtbetrag der Schadensersatzleistung, zu dem die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin, unabhängig von der Ursache und der Art des Schadens, herangezogen werden kann, auf den folgenden Betrag: das Zweifache des Honorars, das die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin für das von der Vertragspflichtverletzung betroffene Ergebnis erhalten hat.

8.6 Der Klient/ Die Klientin erkennt an, dass die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin nicht für die Versäumnisse und Fehler des Klienten/ der Klientin und/oder der Dritten verantwortlich ist und verpflichtet sich, alles zu tun, um die Schäden, die er erleiden könnte, zu minimieren.

8.7 Die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin verpflichtet sich nur gegenüber dem Klienten/ der Klientin. Die Leistungen werden lediglich zugunsten des Klienten/ der Klientin erbracht. Für den Fall, dass ein Dritter aufgrund der Leistungen, ihrer Verwendung oder Weiterleitung gegen die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin vorgeht, muss der Klient/ die Klientin die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin von jedweder Haftung freistellen und der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin alle Schäden und Zinsen, Vergleichszahlungen, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten (einschließlich Anwaltshonorare), die mit den oben genannten Ansprüchen oder Klagen verbunden sind, ersetzen.

8.8 Die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin haftet insbesondere nicht für eventuelle technische Probleme der bereitgestellten Videokonferenz aufgrund technischer Probleme des Providers. Der Provider haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auch für ein eventuelles Nichtzustandekommen der Psychologischen Beratung oder spirituellen Begleitung/ Energiearbeit aufgrund technischer Probleme bzgl. Internet und E-Mail aufseiten des Klienten/ der Klientin übernimmt die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin keine Haftung. Insbesondere schuldet der Klient/ die Klientin auch dann das Honorar, wenn aufgrund eines technischen Fehlers, der nicht von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin zu vertreten ist, die Beratung/ Begleitung durch den Klienten/ die Klientin nicht in Anspruch genommen werden kann. Nur bei einem Nichtzustandekommen der Psychologischen Beratung oder spirituellen Begleitung/ Energiearbeit aufgrund technischer Probleme, welche die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin zu vertreten hat, wird das geleistete Honorar zurückerstattet.

8.9 Die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin haftet nicht für etwaige ärztliche Folgekosten aufgrund der Beratungs-/Begleitungsleistungen, so diese nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin zurückzuführen sind. Auch ist die Haftung für jegliche Folgeschäden aus der Beratung/ Begleitung auf die gesetzliche Haftung beschränkt.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Als Psychologin (M. Sc.) unterliegt die Psychologische Beraterin, auch energetische Gesundheitsberaterin, der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Über die Beratungsgespräche, -inhalte und Begleitungen bewahrt sie Stillschweigen. Kontaktaufnahmen mit für den Klienten/ die Klientin wichtigen Ansprechpartnern (gegenüber Dritten), die sich im Beratungsprozess ggf. als sinnvoll ergeben, darf sie nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis des Klienten/ der Klientin im Rahmen einer Schweigepflichtentbindung vornehmen. Dies gilt ab dem ersten Kontakt mit dem Klienten/ der Klientin.

9.2 Die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin   verarbeitet   notwendigerweise   Informationen   über   bestimmte   oder bestimmbare natürliche Personen (die „betroffenen Personen“), die der Klient/ die Klientin und/oder die Beteiligten der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin direkt oder indirekt übermittelt hat/haben. Der Klient/ Die Klientin stimmt der Verarbeitung von allen Daten, die die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin im Rahmen der Erfüllung des Vertrages erhält, ausschließlich zu und versichert, seinerseits/ ihrerseits die Daten allen gesetzlichen Forderungen entsprechend verwenden und an die Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin weitergeben zu dürfen.

9.3 Personenbezogene Daten und Dokumentationen der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin zu den Beratungsgesprächen/ Begleitungen werden datenschutzgerecht aufbewahrt und nach Beendigung der Beratung/ Begleitung nach gesetzten Aufbewahrungsfristen datenschutzgerecht gelöscht. Personenbezogene Daten werden von der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin ausschließlich zweckgebunden erhoben.

9.4 Eine Gesprächsaufzeichnung während der Beratungssitzungen ist nur mit vorheriger Absprache und Zustimmung der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin und des Klienten/ der Klientin gestattet.

9.5 Paragraph 9 ist nicht anzuwenden, wenn:

  1. a) die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist,
  2. b) der Klient/ die Klientin suizidale Handlungen ankündigt und die zuständigen Behörden einzuschalten sind, um eine Gefährdung möglichst abzuwenden,
  3. c) im Zusammenhang mit der Beratung/ Begleitung persönliche, rechtliche Angriffe gegen die Psychologin/ energetische Gesundheitsberaterin stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

9.6 Darüber hinaus gilt die Datenschutzerklärung, die auf der Webseite der Psychologin/ energetischen Gesundheitsberaterin zu finden ist. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat der Klient/ die Klientin das Recht, Auskunft und Bestätigung über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erhalten, auf Berichtigung und Löschung der personenbezogenen Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch der Erhebung und Verarbeitung der Daten. Er/ sie hat das Recht nicht ausschließlich einer auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden sowie das Recht, die Daten zu erhalten und eine Übertragung an andere Verantwortliche zu fordern. Der Klient/ Die Klientin hat bei Datenschutzverstößen das Recht Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen. Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Der Vertrag nebst diesen AGBs und die dazugehörigen Anhänge und Vertragsänderungen bilden die Gesamtheit der Vereinbarung über die Leistungen zwischen den Parteien. Der Vertrag gilt vorrangig und ersetzt jedes vorherige Angebot, jeden vorherigen Schriftwechsel, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klienten/ der Klientin oder eine andere Vereinbarung bezüglich der Leistungen, gleichgültig, ob diese schriftlich vereinbart wurden oder nicht. Handschriftliche Streichungen oder Anmerkungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Paraphierung durch beide Parteien.

10.2 Änderungen oder Ergänzungen des Beratungsvertrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Beratungsvertragserweiterungen dieser Bedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.

10.3 Sollte eine Regelung des Beratungsvertrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Beratungsvertrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Beratungsvertrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

10.4 Es gilt deutsches Recht.

10.5 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Beratungsvertrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Berlin, soweit der Klient/ die Klientin Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Klient/ die Klientin kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Berlin vereinbart, falls der Klient/ die Klientin zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist. 

Stand: 16.04.2024

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